Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen (NRW)

Die NRW-Landesregierung finanziert Weiterbildungen bis zu 50% der Kosten, maximal 500 €, um Berufstätige kleiner und mittelständischer Unternehmen zu mehr Weiterbildung zu motivieren.

Sie haben Anspruch auf einen Bildungsscheck von max. 500 €, wenn Sie:

  • das 25. Lebensjahr vollendet haben,
  • die angestrebte Weiterbildung nicht mehr als 1.000 € kostet (Maßstab ist der Rechnungspreis)
  • über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 € verfügen (bei gemeinsam Veranlagten 40.000 €),
  • mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind.

 

Im Sinne der Bildungsscheckförderung werden Bildungsschecks an Unternehmen oder einzelne Beschäftigte ausgegeben, deren Standort bzw. Arbeitsstelle in Nordrhein-Westfalen liegt.
Eine Kombination der Bildungsprämie und des Bildungsschecks ist nicht möglich.
Weitere Infos hierzu finden Sie unter: www.bildungsscheck.com

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Aysel Kiliç, Leitung Kundenbetreuung

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