Teilnahme- und Zahlungsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die folgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Firma F+U Rhein-Main-Neckar gGmbH, Hauptstraße 1, 69117 Heidelberg - im Folgenden F+U genannt – und dem/der Teilnehmer:in – im Folgenden Teilnehmer genannt – über die angebotenen Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen.

2. Allgemeines

2.1 An den Bildungsmaßnahmen und Weiterbildungsangeboten der F+U kann jede Person teilnehmen. Soweit für einen angestrebten Abschluss Zugangsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, ist deren Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme. Entsprechendes gilt, wenn eine Förderung nach SGB III in Anspruch genommen werden soll. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

2.2 Bildungsmaßnahmen i.S.d. vorliegenden Teilnahmebedingungen sind:
Seminare = Dauer der Bildungsmaßnahme: maximal 1 Woche;
Kurse = Dauer der Bildungsmaßnahme: maximal 3 Monate;
Lehrgänge / Schulen = Dauer der Bildungsmaßnahme: mehr als 3 Monate.

3. Anmeldung und Vertragsschluss

3.1 Für jede Bildungsmaßnahme ist das F+U-Anmeldeformular auszufüllen. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer bzw. bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten die allgemeinen Teilnahmebedingungen an.

3.2 Nach dem Zugang des Anmeldeformulars bei der F+U wird die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für die vom Teilnehmer ausgewählte Bildungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahme geprüft. Die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen ist Voraussetzung für die Teilnahme.

3.3 Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der F+U kommt zustande, wenn die Anmeldung von der F+U schriftlich per Brief, Telefax oder E-Mail bestätigt wurde.

4. Datenschutz

4.1 Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten der Teilnehmer erfolgt ausschließlich gemäß den Vorgaben der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen wie u.a. dem Telemediengesetz (TMG).

4.2 Mit Anmeldung zu einer Bildungs- oder Weiterbildungsmaßnahme willigt der Teilnehmer ein, dass seine personenbezogenen Daten, insbesondere Daten wie Name, Adresse, Telekommunikationsverbindungen, durch die F+U elektronisch erfasst, genutzt, bearbeitet und im erforderlichen Umfang an den etwaigen Förderungsgeber weitergeleitet werden.

4.3 Die Einwilligung kann jederzeit ohne Angaben von Gründen schriftlich durch Brief, Fax oder E-Mail bei der F+U, vertreten durch die Geschäftsführer Hans-Dieter und Oliver Sauer, Hauptstraße 1, 69117 Heidelberg, Fax: +49 6221 8994-20, E-Mail: verwaltung@fuu.de, für die Zukunft widerrufen werden. Ist der Vertrag bereits in Vollzug, kann der Widerruf erst nach Vertragsbeendigung erfolgen.

5. Rücktritt

5.1 Der Teilnehmer kann bis vier Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme von dem Vertrag zurücktreten. Für die Fristwahrung ist der Posteingang bei der F+U entscheidend. Die Rücktrittserklärung muss bei der jeweiligen Verwaltungsstelle der F+U, bei der sich der Teilnehmer angemeldet hat, oder bei der F+U schriftlich zugegangen sein.

5.2 Im Falle eines wirksamen Rücktritts hat der Teilnehmer lediglich die für die Maßnahme festgelegte Bearbeitungsgebühr, siehe Seite 1 des Vertrages, zu entrichten.
Bei einer beantragten Förderung nach dem SGB kann der Teilnehmer im Falle der Förderungsablehnung von der Teilnahme kostenlos zurücktreten.

5.3 Teilnehmer, die eine Förderung nach dem SGB erhalten, können unter folgenden Voraussetzungen kostenlos zurücktreten:

  • Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. Ausbildung oder Aufnahme einer mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassenden selbständigen Tätigkeit (gilt nur für Teilnehmer aus dem Rechtskreis des SGB III),
  • einer länger als sechs Wochen andauernden Arbeitsunfähigkeit,
  • dem Abbruch der Maßnahme durch den Bedarfsträger.

6. Kündigung

6.1 Die Kündigungsvoraussetzungen richten sich nach der in Ziff. 2.2 aufgeführten Bildungsmaßnahmen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Fall einer wirksamen Kündigung die in Ziff. 7.1 genannte Bearbeitungsgebühr nicht entfällt bzw. erstattet wird.

6.2 Teilnehmer eines Kurses oder Seminars können innerhalb von 4 Wochen vor dem Kursbeginn kündigen. Geht die Kündigung 2 Wochen vor Beginn des Kurses bei der F+U ein, fallen 50 %, geht die Kündigung 1 Woche vor Kursbeginn ein, fallen 75 % der geschuldeten Kursgebühr an. Erfolgt die Kündigung nach Beginn
des Kurses ist die gesamte Kursgebühr fällig.

6.3 Teilnehmer eines Lehrgangs / einer Schulung gemäß 2.2, können innerhalb von 4 Wochen vor dem Kursbeginn kündigen. In diesem Fall werden die Bearbeitungsgebühr, siehe Seite 1, sowie eine Monatsgebühr / Schulgeld für einen Monat fällig. Nach Beginn des Lehrgangs kann der Teilnehmer mit einer vierwöchigen Frist zum Ende des dritten Monats kündigen, sodann jeweils zum Ende jedes dritten Monats.

6.4 Wurde zwischen den Vertragsparteien bei Vertragsschluss ein Rabatt für die betreffende Bildungsmaßnahme vereinbart, entfällt dieser im Falle einer vorzeitigen Kündigung mit sofortiger Wirkung.

6.5 Die Kündigung hat schriftlich gegenüber der jeweiligen Verwaltungsstelle der F+U, bei der der Teilnehmer angemeldet ist, zu erfolgen. Das Fernbleiben von Kursmodulen gilt nicht als Kündigung.

6.6 Lehrkräfte sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.

6.7 Bei allen Fristen ist der Posteingang bei der F+U entscheidend.

6.8 Sollten durch Fördermaßnahmen oder sonstige gesetzliche Vorschriften andere Kündigungsfristen gelten, haben diese den Vorrang.

7. Gebühren

7.1 Für die Teilnahme an den Bildungsmaßnahmen werden Gebühren erhoben, deren jeweilige Höhe vom Kurs-, Lehrgangs- bzw. Schulangebot abhängig ist. Mit der Abgabe des Anmeldeformulars wird eine Bearbeitungsgebühr, siehe Seite 1, die auch nicht erstattet wird, falls der Vertrag nicht zustande kommt, fällig. Die Bearbeitungsgebühr ist innerhalb drei Wochen nach der Anmeldung auf das Konto Commerzbank AG, IBAN DE70672800510465418300, BIC DRESDEFF672 der F+U Rhein-Main-Neckar gGmbH zu entrichten.

7.2 Die Gebühren und ihre Fälligkeiten sind unabhängig von Leistungen Dritter.

7.3 Für Lehrgänge und Kurse, die länger als zwei Monate dauern, können Ratenzahlungen gewährt werden. Wenn es nicht durch eine Rechnung anders mitgeteilt wird, gilt für die Ratenzahlungen Folgendes als vereinbart:
7.3.1 Fälligkeit der Raten: 1. Rate nach Lehrgangsbeginn, danach monatlich zum 1. des Monats.
7.3.2 Die Ratenzahlung endet spätestens zum vorgesehenen Lehrgangsende, es sei denn, individuell wurden längere Fristen vereinbart.

7.4 Sind mehr als drei Raten rückständig, erlischt die gewährte Ratenzahlung und die noch offene Lehrgangsgebühr wird sofort fällig.

7.5 Bei verspäteter Zahlung kann eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00 für jede Mahnung erhoben werden.

7.6 In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen erfolgen, die für
ihre Wirksamkeit der Schriftform bedürfen.

7.7 Bei Inanspruchnahme einer Förderung nach SGB III erklärt sich der Teilnehmer bereit, entsprechende Vereinbarungen zwischen der Maßnahmeträgerin und der Arbeitsagentur anzuerkennen, vorausgesetzt, die Lehrgangsgebühren werden von der Arbeitsagentur direkt an die Maßnahmeträgerin bezahlt.

7.8 Unberührt von den o.g. Mahn- und Rücktrittsgebühren bleibt die Möglichkeit des Kursteilnehmers, den Nachweis zu führen, dass F+U kein Schaden oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

7.9 Für jede vom Teilnehmer verschuldete fehlende Deckung oder sonst aufgrund eines Verschuldens des Teilnehmers zurückgereichte Lastschrift hat dieser mindestens die jeweils geltende pauschale Rücklastschriftgebühr zu tragen. Es bleibt dem Teilnehmer vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass der F+U kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

8. Pflichten und Leistungen des Trägers

8.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Beschreibungen und Preislisten im jeweils gültigen Prospekt maßgebend. Die F+U verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass alle Fertigkeiten und Kenntnisse, die zum Erreichen des Bildungszieles notwendig sind, vermittelt werden; bestehende Gesetze, Richtlinien und Ausbildungs- /Prüfungsordnungen werden hierbei zugrunde gelegt. Der Teilnehmer erhält am Ende der Maßnahme eine Teilnahmebescheinigung mit Angaben zum Inhalt, dem zeitlichen Umfang und dem Maßnahmeziel.

8.2 Der Unterricht wird im Rahmen des zu Beginn des Lehrganges gültigen Lehrgangsangebotes erteilt. Die F+U behält sich Änderungen vor, jedoch darf das Lehrgangsziel nicht verändert werden.

8.3 Soweit wesentliche Änderungen vor oder während der Bildungsmaßnahme notwendig werden, sind diese dem Teilnehmer schriftlich bekannt zu geben.

8.4 Der Wechsel einer Lehr- bzw. Ausbildungskraft ist keine wesentliche Änderung in diesem Sinne.

8.5 Die F+U behält sich weiterhin vor, wegen nicht ausreichender Teilnehmerzahl, dem plötzlichem Ausfall eines Dozenten, der Verweigerung oder dem Wegfall einer für den Lehrgang erforderlichen behördlichen Genehmigung sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von der F+U nicht zu vertreten sind, Bildungsmaßnahmen abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche bei wesentlichen Änderungen oder Absage eines Lehrgangs, sind ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der F+U oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen und für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der F+U oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gründen.

9. Urlaub/ Ferien, Arbeitsmaterial und Lehrmittel

9.1 Die Urlaubs- / Ferienregelung für diese Bildungsmaßnahme ist unter Beachtung der Vorgabe der entsprechenden zuständigen Behörde – Bundesagentur für Arbeit, Regierungspräsidium – geregelt. Einzelheiten sind dem Verlaufsplan zu entnehmen.

9.2 Informationen zu Arbeitsmaterialien und Lehrmittel werden gemäß Vorgabe zur Umsetzung dieser Bildungsmaßnahme in der Regel mit Beginn der Maßnahme, am 1. Tag, ausgehändigt.

10. Pflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer verpflichtet sich:
10.1 die für die Prüfung und Feststellung der Zugangsvoraussetzungen erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen,

10.2 die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, insbesondere den Unterricht nicht zu stören, Geräte und Einrichtungen pfleglich zu behandeln und den Anweisungen der Mitarbeiter der F+U im Rahmen der Hausordnung zu folgen,

10.3 die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben,

10.4 regelmäßig und pünktlich an den Unterrichtseinheiten und an Maßnahmen zur Ermittlung des Bildungsstandes teilzunehmen,

10.5 Vorschriften des Berufsbildungs- und des Schulrechtes bzw. der gültigen Ausbildungsordnung zu beachten,

10.6 Pflichten im Rahmen von Auftragsmaßnahmen für Dritte zu wahren sowie

10.7 die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten. Der F+U bleibt es vorbehalten, Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen die Pflichten aus Ziffer 10.1 bis 10.7 geltend zu machen.

11. Ausschluss und Kündigung der Maßnahmenträgerin

11.1 Die F+U behält sich vor, Teilnehmer, die gegen die Pflichten als Teilnehmer aus Ziffer 10 vorsätzlich oder grob fahrlässig verstoßen, nach vorheriger Abmahnung, ganz oder teilweise vom Lehrgang auszuschließen.

11.2 Der F+U steht weiterhin ein einseitiges Kündigungsrecht zu, wenn der Teilnehmer,

  • die Lehrgangsgebühren nicht fristgerecht bezahlt,
  • eine Fehlzeitenquote nach Vorgabe der Schulaufsichtsbehörde überschreitet,
  • den gemeinsamen Unterricht stört,
  • den Anforderungen des Berufspraktikums, soweit ein solches vorgeschrieben ist, nicht gerecht wird,
  • das Lehrgangsziel nachweislich nicht erreichen kann.


In diesen Fällen sind alle offenen Zahlungen sofort fällig. Bereits gezahlte Beiträge werden bis zum Datum der selbstverschuldeten Kündigung nicht erstattet. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Gebühren bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin zu entrichten.

12. Sonstiges

12.1 Eine Haftung der F+U für Schäden, die dem Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss bzw. der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme entstehen, ist ausgeschlossen. Schadensersatz im Falle der Lehrgangsabsage, der Lehrgangsverschiebung oder eines Lehrgangsabbruchs wegen Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der F+U oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist die Haftung der F+U bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind wesentliche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes
gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag der F+U nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.

12.2 Soweit der F+U die Versicherungspflicht obliegt, sind die Teilnehmer über die für die F+U zuständige Verwaltungsberufsgenossenschaft bzw. die zuständige Unfallkasse der Länder unfallversichert, unter der Voraussetzung, dass sie eine Krankenversicherung nachweisen können. Unfallversichert sind dann alle Dienst- und Wegeunfälle im Zusammenhang mit der Bildungsteilnahme.

12.3 Rücktritts-, Zahlungs- und Kündigungsbedingungen für nach dem SGB geförderte Teilnehmer: Für diese Teilnehmer gilt der Inhalt der „Erklärung“ im Kurzfragebogen der BA, Seite 3 (s. Anlage 1).

13. Ausschlussfrist

Rücktritt und Kündigung sind ausgeschlossen, wenn seit der Entstehung des Rücktritt- bzw. Kündigungsgrundes mehr als sechs Wochen vergangen sind.

14. Nebenabreden/ Salvatorische Klausel

14.1 Änderungen des Vertrages und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame bzw. unwirksam gewordene Klausel durch eine Regelung zu ersetzen, die der bisherigen Regelung nach den Vorstellungen und den
wirtschaftlichen Geschäftsgrundlagen der Parteien am nächsten kommt.

14.3 Die Anlage 1 ist Bestandteil der allgemeinen Teilnahmebedingungen.


Hinweise zur Erfüllung der Informationspflichten gemäß DSGVO

1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch:
Verantwortlicher:
F+U Rhein-Main-Neckar gGmbH
Mittermaierstraße 31
D-69115 Heidelberg
Tel.: +49 6221 7050-170
Fax: +49 6221 7050-343
E-Mail: verwaltung@fuu.de
Geschäftsführer: Hans-Dieter Sauer, Dr. Anne Kathrin Adam, Ralph Sauer, Oliver Sauer

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte Klaus Ludwig ist unter der Anschrift
F+U Rhein-Main-Neckar gGmbH
Poststraße 4-6
D-64293 Darmstadt
Tel.: +49 6151 8719-33
Fax: +49 6151 8719-79
E-Mail: dsb@fuu.de
erreichbar.

2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck von deren Verwendung

Wenn Sie einen Vertrag mit uns abschließen, erheben wir folgende Informationen:

  • Anrede, Vorname, Nachname,
  • Anschrift,
  • Telefonnummer,
  • E-Mail-Adresse,
  • Bildnis,
  • Geburtsort und Geburtsdatum,
  • Lebenslauf,
  • Zeugnisse,
  • Sonstige Nachweisdokumente,
  • Ggf. Bankverbindungsdaten.


Die Erhebung dieser Daten erfolgt,

  • um Sie als Kunde identifizieren zu können,
  • um Sie angemessen beraten und informieren zu können,
  • zur Rechnungsstellung,
  • zur Kunden-, Schüler-, Lehrgangs-, Schul- und Prüfungsverwaltung


Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihr Verlangen hin und ist nach Art. 6 Abs.1 S.1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Leistungserbringung und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag erforderlich. Die für die Vertragserfüllung von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht für Schulen gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Art. 6 Abs.1 S.1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie
in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs.1 S.1 lit. a DSGVO eingewilligt haben.

3. Verarbeitung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck von deren Verwendung im Rahmen von digital learning

Um den Unterricht ggf. mit Methoden und Apps des digital learning gemäß den Vorgaben der EU-DSGVO konform durchzuführen, informieren wir Sie hiermit über Art und Zweck der Verarbeitung Ihrer Daten.
Es werden ggf. folgende digital learning Module zur Kommunikation verwendet:

  • Microsoft Teams
  • myF+U App
  • Ggf. weitere


Mit jedem Zugriff auf diese Anwendungen werden folgende Daten verarbeitet:

  • Vorname, Nachname
  • E-Mail-Adresse
  • Ggf. weitere Verbindungsdaten (E-Mail-Adresse, Telefon-Nr., etc.)
  • Ggf. Biometrische Daten (Sprache, Bildnisse, Videos, etc.)
  • Ggf. Mitteilungen (Nachrichten im Chatroom, Kanalnachrichten, etc.)


Die oben genannten Daten werden von uns zu folgenden Zwecken verarbeitet und bis zur Löschung nach Ende des Vertragsverhältnisses mit Ihnen gespeichert:

  • Gewährleistung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus und der komfortablen Nutzung der Apps,
  • Kommunikation und Information der Teilnehmenden in der betreffenden App,
  • Bereitstellung von Lernmaterialien und Korrekturen von Übungen/Aufgaben,
  • Durchführung von online Schulungen,
  • Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität,
  • zu weiteren administrativen Zwecken.


Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs.1 S.1 lit. a DSGVO Ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung. Unser berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs.1 S.1 lit. f DSGVO folgt aus den oben aufgelisteten Zwecken zur Datenerhebung.

4. Weitergabe von Daten an Dritte

Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten
Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:

  • Sie Ihre nach Art. 6 Abs.1 S.1 lit. a DSGVO ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,
  • die Weitergabe nach Art. 6 Abs.1 S.1 lit. f DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegend schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe ihrer Daten haben,
  • für den Fall, dass für die Weitergabe nach Art. 6 Abs.1 S.1 lit. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht sowie
  • dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs.1 S.1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist.
  • Eine Weitergabe Ihrer Daten in Drittstaaten ist nicht geplant.

5. Betroffenenrecht

Sie haben das Recht:

  • gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf diese Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen;
  • gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft Ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und gegebenenfalls aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
  • gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
  • gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, die jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
  • gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und
  • gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde ihres üblichen Aufenthaltsorts oder Arbeitsplatzes oder unseres Unternehmenssitzes wenden.

6. Widerspruchsrecht

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs.1 S.1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit Gründe dafür vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an den Datenschutzbeauftragten dsb@fuu.de.